RAe Wieck & Hölscher
Ruth-Christin Hölscher
Arnswaldtstraße 18
30159 Hannover
Tel. 0511 / 3577-106
Fax 0511 / 3577-1071
info@rc-hoelscher.de
Ruth-Christin Hölscher
Arnswaldtstraße 18
30159 Hannover
Tel. 0511 / 3577-106
Fax 0511 / 3577-1071
info@rc-hoelscher.de
Testamentsvollstreckung
Verbunden hiermit ist auch der große Bereich der Vermögensverwaltung und dessen rechtliche Absicherung und des Anlagenrechts, die selbstverständlich eine vertrauensvolle Behandlung umfasst.
Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung ist für den Erblasser in dem Fall interessant, wenn er sich nicht sicher ist, dass sein im Testament oder Erbvertrag verfügter letzter Wille später auch so vollzogen wird, wie er es angeordnet hat. Um dies sicherzustellen, bietet sich die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers an, der den Nachlass im Erbfall verteilen bzw. einige Zeit verwalten muss.
- In der Praxis tauchen Schwierigkeiten in der Erbauseinandersetzung immer häufiger auf. Besteht der Nachlass aus einem großen Verm?gen, sind zahlreiche Erben vorhanden, diese unter Umständen auch noch jung und unerfahren oder zerstritten, so kann ein Testamentsvollstrecker viel zum reibungslosen Ablauf der Nachlassabwicklung beitragen. Oft ist die Erbauseinandersetzung innerhalb der Erbengemeinschaft mit viel Aufwand verbunden, da die Erbengemeinschaft hinsichtlich der Kosten beim Verkauf von Immobilien nicht immer an einem Strang zieht. Dadurch dauert die Erbauseinandersetzung oft mehrere Jahre, was oft auch zu einem Wertverlust des Nachlasses führen kann. Hier kann der Testamentsvollstrecker Streit vermeiden, er fungiert hier als eine Art Schiedsrichter.
- Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung ist insbesondere zum Schutz der Erben sinnvoll, um geschäftlich unerfahrenen oder überforderten Erben zu helfen.
Bei Minderjährigen wird der Nachlass gesichert, der Testamentsvollstrecker kann hier etwa bis zur Vollj?hrigkeit der Erben den Nachlass verwalten. - Eine Testamentsvollstreckung ist hilfreich für die Umsetzung von Auflagen und Vermächtnissen, der Testamentsvollstrecker überwacht und vollzieht hier die Verfügungen des Erblassers.
- Bei Vorliegen eines Behindertentestaments kann eine so genannte Dauertestamentsvollstreckung erforderlich sein, damit eine regelmäßige ausreichende Versorgung des behinderten Kindes gewährleistet ist.
- Darüber hinaus lassen die mit einer Testamentsvollstreckung erreichbaren Ziele vielfach den Wunsch aufkommen, gerade bei der Regelung der Unternehmensnachfolge die Testamentsvollstreckung einzusetzen. Dies kann mittels einer sog. Dauertestamentsvollstreckung umgesetzt werden und erscheint sinnvoll, wenn die Unternehmensnachfolge nach den Vorstellungen des Erblassers für einen von ihm vorgegebenen Zeitraum gesichert werden soll.