Stiftungsrecht

Stiftungsrecht

Die Bedeutung von Stiftungen ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Immer mehr Personen – aber auch Unternehmen – setzen sich mit der Gründung einer Stiftung für einen gemeinnützigen Zweck in unserer Gesellschaft ein. Der Stifter bestimmt den Zweck der Stiftung, was unterstützt werden soll, um sich für bestimmte Projekte und Ideen einzusetzen und sie zu verwirklichen. Etwa ein Drittel der Stiftungen in Deutschland verfolgen soziale Zwecke und unterstützen alte Menschen, Kranke, Bedürftige, Behinderte, Waisen. Bereits zu Lebzeiten kann der Stifter aktiv gestalten, wie sein Vermögen für die Zukunft verwendet werden soll.

Aus dem Bereich der öffentlichen Aufgaben sind gemeinnützige Stiftungen nicht mehr hinweg zu denken: in Zeiten gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und ökologischer Herausforderungen können Stiftungen aufgrund ihrer Unabhängigkeit einen wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft erbringen, indem sie unbequeme Themen aufgreifen, Lösungen entwickeln, diese nachhaltig umsetzen und auf diese Weise weit in die Zukunft wirken. So kann ein sozialer Ausgleich zwischen Vermögenden und Bedürftigen erfolgen.

Auch private Stiftungen gewinnen an Bedeutung: mit ihnen lässt sich – bei entsprechendem Vermögen – das Familienvermögen bei gleichzeitiger Absicherung der Familie über Generationen hinweg bewahren. Private Stiftungen sollten daher stets als Instrument in die Überlegungen zur Nachfolgegestaltung einbezogen werden, vor allem auch im Unternehmensbereich. Kombinationen von verschiedenen Zwecken und Stiftungsarten, ggf. auch mit gesellschaftsrechtlichen Institutionen, sind ebenfalls denkbar.

Ich begleite Sie durch sämtliche Phasen der Stiftungsgründung. Dazu gehören vor allem eine sinnvolle und nachhaltige Formulierung des Stiftungszwecks, einer Stiftungssatzung und die Koordination und Kommunikation mit den jeweils zuständigen Stiftungsbehörden und ggf. Finanzämtern. Dabei bespreche ich mit Ihnen Ihre Wünsche und Vorstellungen und kümmere mich um deren Umsetzung. Die Schnittstellen zum Steuerrecht werden dabei mit umfasst.

Nach erfolgter Gründung berate ich Sie beim Aufbau einer effektiven Stiftungsverwaltung, in Bereichen wie Organisation, Vermögensverwaltung, Projektfindung, Projektmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, Fundraising, Mittelverwendungskontrolle, Rechnungslegung etc.

Ich berate nicht nur Stifter, sondern auch Stiftungsvorstände und andere Personen wie z.B. Testamentsvollstrecker, die etwa eine Stiftung für einen Erblasser errichten oder deren Organisation aufbauen sollen. Darüber hinaus umfasst meine Beratung im gemeinnützigen Bereich nicht nur Stiftungen, sondern auch andere gemeinnützige Organisationen (Vereine, gemeinnützige GmbHs etc.)