Ruth-Christin Hölscher
Arnswaldtstraße 18
30159 Hannover
Tel. 0511 / 3577-106
Fax 0511 / 3577-1071
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Erbrecht
Als Fachanwältin für Erbrecht in Hannover und zertifizierte Testamentsvollstreckerin bin ich ausschließlich auf dem Gebiet des Erbrechts tätig und berate und vertrete Sie in allen Fragen des Erbrechts wie zum Beispiel
- Erbauseinandersetzungen
- Beratung und Erstellen von Testamenten
- Erbverträgen
- Behindertentestamenten, Bedürftigentestamenten
- Vorweggenommener Erbfolge
- Unternehmensnachfolge
- Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
- Testamentsvollstreckung
- Patienten-, Betreuungsverfügung; Vorsorgevollmacht
- Durchführung erster Maßnahmen nach dem Todesfall
(Behörden, Finanzen, Verträge) - Auskunfts- und Herausgabeansprüchen
- Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
- Erbscheinsverfahren beim Nachlassgericht
- Pflichtteilsforderungen Dritter
- Haftungsfragen von Erben
- Vermächtnisansprüchen
- Beratung/Begleitung von Testamentsvollstreckern
Stirbt eine Person, ohne ein Testament errichtet oder einen Erbvertrag geschlossen zu haben, so tritt die gesetzliche Erbfolge ein.
Entspricht die gesetzliche Erbfolge in jeder Hinsicht genau Ihren Vorstellungen, so müssen Sie nichts weiter tun. In den meisten Fällen jedoch trifft das Gesetz Anordnungen, die Ihnen nicht als sachgerecht und wünschenswert erscheinen werden.
Um einige Beispiele zu nennen: Nach dem Gesetz erben die Kinder neben dem überlebendem Ehegatten. Das bedeutet, dass der überlebende Ehegatte nicht hinreichend abgesichert ist. Bei kinderlosen Ehen erben nach dem Gesetz neben dem überlebenden Ehegatten die Eltern des Erblassers. Bei kinderlosen nichtehelichen Lebensgemeinschaften erben statt des Lebenspartners ausschließlich die Familienangehörigen des Verstorbenen.
Probleme vermeiden
Das Fehlen eines Testamentes führt, genauso wie ein unklar oder gar fehlerhaft verfasstes Testament, schnell zu Streitigkeiten unter den Angehörigen, die mitunter mit dem Abbruch jeglicher persönlicher Beziehung enden. Folgen, die sich durch eine individuelle Regelung
vermeiden lassen. Ferner haben Sie die Chance, die Erbschaftssteuerlast für Ihre Angehörigen erheblich zu mindern. Lassen Sie sich zu diesen Fragen unbedingt von mir als Fachanwältin für Erbrecht in Hannover fachlich beraten! So können zahlreiche juristische und praktische Fallstricke sowie Streitigkeiten vermieden werden. Mit einer kompetenten Beratung ersparen Sie Ihren Lieben leidvolle zwischenmenschliche Erfahrungen, Nerven und Kosten.
Auch nicht erbrechtliche Regelungen können Sie in einem Testament treffen, wie z.B. die Benennung eines Vormundes für Ihre minderjährigen Kinder oder den gewünschten Umfang an medizinischer und pflegerischer Betreuung für den Fall, dass Sie als Patient Ihren Willen nicht mehr bilden oder äußern können (sog. Patientenverfügung, ggf. mit Vorsorgevollmacht).
Das Testament
Um zu einer für Sie stimmigen Nachfolgeregelung zu kommen, helfe ich Ihnen als Fachanwältin für Erbrecht, ein Testament oder einen Erbvertrag mit einem Ihrer persönlichen Situation angemessenen Inhalt und in rechtswirksamer Weise zu errichten. Dabei wird auch die Schnittstelle zum Steuerrecht mit umfasst. Dafür, dass Ihr letzter Wille in jeder Hinsicht nicht nur in gültiger Weise festgelegt, sondern später auch umgesetzt wird, sorge ich gerne, wenn Sie mich als Testamentsvollstrecker einsetzen. Ebenso gerne begleite Sie beratend bei der Erfüllung der wichtigen Aufgabe der Testamentsvollstreckung, für die jemand Sie vorgesehen hat.
Sind Sie bereits Erbe geworden, berate ich Sie hinsichtlich einer sinnvollen Entscheidung über die Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft und das weitere Vorgehen. Ich kümmere mich auch darum, Ihre Interessen innerhalb einer Erbengemeinschaft zu wahren und durchzusetzen sowie Ihre erbrechtlichen Ansprüche (notfalls auch gerichtlich) geltend zu machen, wobei ich jedoch keinen Weg zu einer gütlichen Einigung unversucht lasse.
Wenn Sie nicht mobil sind, aber trotzdem ein persönliche Betreuung wünschen, komme ich auch gerne zu Ihnen.